Obligatorisch Schiessen

Schiesspflicht 2023:

Die Schiesspflicht muss bis 31. August in einem anerkannten Schiessverein erfüllt sein.

2023 sind folgende Angehörigen der Armee schiesspflichtig:
Soldaten, Gefreite, Korporale, Wachtmeister, Oberwachtmeister und Subalternoffiziere (Lt/Oblt), welche 2022 oder früher die Rekrutenschule absolviert haben.

Die Schiesspflicht dauert bis zum Jahre vor der Entlassung aus der Armee, längstens jedoch bis zum Ende des Jahre, in demsie das 34. Altersjahr vollenden. Armeeangehörige, welche 2023 aus der Armee entlassen werden, sind nicht mehr schiesspflichtig. Subalternoffiziere können zwischen dem Obligatorischen Programm 300 Meter (Stgw) oder 25 Meter (Pistole) wählen. Bestehen sie die Schiesspflicht auf die Distanz 25 Meter nicht, so müssen sie das Obligatorische Programm auf 300 Meter schiessen.

Daten auf dem Schiessstand in Sins 2023:

Donnerstag 27. April (18:00-19:30 Uhr)

Donnerstag 25. Mai (18:00-19:30 Uhr)

Donnerstag 17. August (18:00-19:30 Uhr)

Donnerstag 31. August (18:00-19:30 Uhr)

Programm:

5 Schuss Einzelfeuer Scheibe A5

5 Schuss Einzelfeuer Scheibe B4

1 x 2 Schuss Kurzfeuer Scheibe B4, in 20 Sekunden

1 x 3 Schuss Kurzfeuer Scheibe B4, in 20 Sekunden

1 x 5 Schuss Schnellfeuer Scheibe B4 in 40 Sekunden

Die Schiesspflicht gilt als bestanden wenn:

mindestens 42 Punkte erreicht wurden und

höchstens 3 Nuller geschossen wurden.

Mitnehmen:

Zur Erfüllung der Schiesspflicht sind mitzunehmen:

- Aufforderungsschreiben mit den Klebeetiketten

- Dienstbüchlein

- Schiessbüchlein oder militärischer Leistungsausweis

- Amtlicher Ausweis

- Persönliche Dienstwaffe mit Putzzeug

- Persönlicher Gehörschutz

Dokumente:

Der sichere Umgang mit der persönlichen Waffe (Sturmgewehr 90)